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Nach allgemeinen Schätzungen gehen 80 bis 90 % aller in Deutschland eingereichten Patentanmeldungen auf Erfindungen von Arbeitnehmern, die sogenannten Arbeitnehmererfindungen, zurück. Während aus arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten das Ergebnis einer Entwicklungsarbeit dem Arbeitgeber gebührt, steht nach dem Patentrecht die Erfindung zunächst ausschließlich dem Erfinder zu. Zum Lösen dieses Konflikts dient das Arbeitnehmererfinderrecht, das bei sachgerechter Handhabung auch eine Motivationshilfe sein kann, um mit Hilfe von Erfindungen neue Märkte zu eröffnen.












 

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