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Arbeitnehmererfinderrecht |
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Nach allgemeinen Schätzungen gehen 80 bis 90 % aller in Deutschland eingereichten
Patentanmeldungen auf Erfindungen von Arbeitnehmern, die sogenannten Arbeitnehmererfindungen,
zurück. Während aus arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten das Ergebnis einer
Entwicklungsarbeit dem Arbeitgeber gebührt, steht nach dem Patentrecht
die Erfindung zunächst ausschließlich dem Erfinder zu. Zum Lösen dieses
Konflikts dient das Arbeitnehmererfinderrecht, das bei sachgerechter Handhabung
auch eine Motivationshilfe sein kann, um mit Hilfe von Erfindungen neue
Märkte zu eröffnen.
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