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Hochwertiges Design gewinnt als Marketinginstrument zunehmend an Bedeutung. Die Hersteller von Konsumgütern, Haushaltsgeräten, Möbeln oder Leuchten, aber auch von Autos oder Kleidung, widmen sich häufig dem kleinsten Detail im Äußeren und heben sich damit von Wettbewerbern ab. Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das für die Form- oder Flächengestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Zum Zeitpunkt der Anmeldung muß das Design neu und eigentümlich sein. Die Eintragung des Geschmacksmusters erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt und die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre.

Wir beraten über:
1. Nationales Geschmacksmuster
2. Internationale Registrierung nach dem HMA
3. Gemeinschaftsgeschmacksmuster











 

  Nymphenburger Str. 20
D-80335 München
Tel  (+49-89) 520 573 0
Fax (+49-89) 520 573 100
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