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Hochwertiges Design gewinnt als Marketinginstrument zunehmend an Bedeutung.
Die Hersteller von Konsumgütern, Haushaltsgeräten, Möbeln oder Leuchten,
aber auch von Autos oder Kleidung, widmen sich häufig dem kleinsten
Detail im Äußeren und heben sich damit von Wettbewerbern ab. Das Geschmacksmuster
ist ein gewerbliches Schutzrecht, das für die Form- oder Flächengestaltung
eines Produkts geschaffen wurde. Zum Zeitpunkt der Anmeldung muß das
Design neu und eigentümlich sein. Die Eintragung des Geschmacksmusters
erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt und die Laufzeit beträgt
maximal 20 Jahre.
Wir beraten über:
1. Nationales Geschmacksmuster
2. Internationale Registrierung nach dem HMA
3. Gemeinschaftsgeschmacksmuster
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