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Schutzrechte sind staatliche verliehene Monopole, die dem
Inhaber eines gewerblichen oder geistigen Schutzrechts, beispielsweise
Patent, Marke oder Geschmacksmuster, auf Zeit das Recht einräumen, einem
Dritten die Benutzung des geschützten Gegenstands zu untersagen und Schadensersatz
für begangene Benutzungshandlungen zu verlangen. Schutzrechte sind danach
in erster Linie Verbietungsrechte, die beispielsweise dazu dienen, einen
auf innovativen Produkten beruhenden Wettbewerbsvorsprung zu sichern.
Darüber hinaus werten Schutzrechte oftmals die Produkte und Dienstleistungen
eines Unternehmens auf und erhöhen somit dessen Reputation. Schutzrechte
können nicht zuletzt auch an Dritte lizensiert oder verkauft werden, um
wirtschaftlich verwertet zu werden.
Rechtliche Beratungsgebiete
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Patente und Gebrauchsmuster
• Marken
• Geschmacksmuster
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Arbeitnehmererfinderrecht
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Lizenzvertragsrecht
• Sortenschutz
• Topographie
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