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Schutzrechte sind staatliche verliehene Monopole, die dem Inhaber eines gewerblichen oder geistigen Schutzrechts, beispielsweise Patent, Marke oder Geschmacksmuster, auf Zeit das Recht einräumen, einem Dritten die Benutzung des geschützten Gegenstands zu untersagen und Schadensersatz für begangene Benutzungshandlungen zu verlangen. Schutzrechte sind danach in erster Linie Verbietungsrechte, die beispielsweise dazu dienen, einen auf innovativen Produkten beruhenden Wettbewerbsvorsprung zu sichern. Darüber hinaus werten Schutzrechte oftmals die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens auf und erhöhen somit dessen Reputation. Schutzrechte können nicht zuletzt auch an Dritte lizensiert oder verkauft werden, um wirtschaftlich verwertet zu werden.

Rechtliche Beratungsgebiete
   • Patente und Gebrauchsmuster
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