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Immaterielle Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Schutzrechte oder Know-How,
können wie materielle Wirtschaftsgüter übertragen werden, zum Beispiel
durch Kauf oder Verkauf. Zudem können Schutzrechte und Know-How auch Gegenstand
von Lizenzen sein. Durch die Vergabe einer Lizenz wird die Benutzung beispielsweise
eines Schutzrechts zwischen dem Schutzrechtsinhaber (Lizenzgeber) und
einem Dritten (Lizenznehmer) geregelt. Der Umfang der Lizenz kann aufgrund
der grundsätzlich vorhandenen Vertragsfreiheit unterschiedlich sein und
zum Beispiel von der Gestattung einer einfachen Benutzung bis hin zu einem
auch den Lizenzgeber bindenden Ausschließlichkeitsrecht für den Lizenznehmer
reichen. Für den Lizenzgeber kann die Vergabe einer Lizenz eine zusätzliche
Einnahmequelle bedeuten. Erfindungen werden nicht selten erst durch Vergabe
von Lizenzen zu globalen Produkten, welche dazu beitragen, die Marktstellung
des Lizenzgebers zu stärken. Der Lizenznehmer partizipiert durch eine
Lizenz an neuesten Forschungsergebnissen und verschafft sich so oftmals
einen effizienten Eintritt in neue Märkte. Lizenzverträge werden allgemein
als sogenannte Risikogeschäfte angesehen und unterliegen meist nationalem
oder internationalem Kartellrecht, so dass sich bei der Ausgestaltung von
Lizenzverträgen erhebliche rechtliche Probleme ergeben können, die sich
jedoch durch professionelle Beratung überwinden lassen.
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