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Immaterielle Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Schutzrechte oder Know-How, können wie materielle Wirtschaftsgüter übertragen werden, zum Beispiel durch Kauf oder Verkauf. Zudem können Schutzrechte und Know-How auch Gegenstand von Lizenzen sein. Durch die Vergabe einer Lizenz wird die Benutzung beispielsweise eines Schutzrechts zwischen dem Schutzrechtsinhaber (Lizenzgeber) und einem Dritten (Lizenznehmer) geregelt. Der Umfang der Lizenz kann aufgrund der grundsätzlich vorhandenen Vertragsfreiheit unterschiedlich sein und zum Beispiel von der Gestattung einer einfachen Benutzung bis hin zu einem auch den Lizenzgeber bindenden Ausschließlichkeitsrecht für den Lizenznehmer reichen. Für den Lizenzgeber kann die Vergabe einer Lizenz eine zusätzliche Einnahmequelle bedeuten. Erfindungen werden nicht selten erst durch Vergabe von Lizenzen zu globalen Produkten, welche dazu beitragen, die Marktstellung des Lizenzgebers zu stärken. Der Lizenznehmer partizipiert durch eine Lizenz an neuesten Forschungsergebnissen und verschafft sich so oftmals einen effizienten Eintritt in neue Märkte. Lizenzverträge werden allgemein als sogenannte Risikogeschäfte angesehen und unterliegen meist nationalem oder internationalem Kartellrecht, so dass sich bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen erhebliche rechtliche Probleme ergeben können, die sich jedoch durch professionelle Beratung überwinden lassen.






 

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