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Die Erfahrung zeigt: je eingängiger und einprägsamer ein Kennzeichen ist, desto größer ist der Anreiz für Mitbewerber, das Kennzeichen nachzuahmen. Der sich durch die Eintragung eines Kennzeichens als Marke ergebende Schutz ermöglicht, Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber einem das geschützte Kennzeichen benutzenden Verletzer geltend zu machen. Als Marke können beispielsweise Wortzeichen, Bildzeichen, kombinierte Wort-Bild-Zeichen, Zahlen, Farben oder dreidimensionale Gestaltungen geschützt werden.

Wir beraten über:
1. Nationale Marke
2. Internationale Registrierung nach dem MMA/PMMA
3. Gemeinschaftsmarke
4. Unternehmenskennzeichnung
5. Domainnamen










 

  Nymphenburger Str. 20
D-80335 München
Tel  (+49-89) 520 573 0
Fax (+49-89) 520 573 100
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