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Das Halbleiterschutzgesetz bietet die Möglichkeit, die Topographie von Halbleiterbauelementen, insbesondere das sogenannte mask-work, zu schützen. Der Schutz ist beim Deutschen Patent- und Markenamt zu beantragen. Die Laufzeit beträgt höchstens zehn Jahre.



 

  Nymphenburger Str. 20
D-80335 München
Tel  (+49-89) 520 573 0
Fax (+49-89) 520 573 100
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